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   OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15   

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OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15 (https://dejure.org/2019,88635)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2019 - 3 U 88/15 (https://dejure.org/2019,88635)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2019 - 3 U 88/15 (https://dejure.org/2019,88635)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung sowie Auskunft und Rechnungslegung wegen Patentverletzung; Tongeber als Bauteil von Einparkhilfen für Fahrzeuge; Wortsinngemäßer Gebrauch von der Lehre eines Klagepatents; Im Ausland stattfindende Mitwirkung an einer im Inland begangenen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Dies gilt nicht nur im Falle einer vorsätzlichen Beteiligung an Verletzungshandlungen Dritter, sondern auch dann, wenn solche Verletzungshandlungen durch eine fahrlässige Pflichtverletzung ermöglicht oder gefördert werden (BGH, GRUR 2009, 1142 , Rn. 34 - MP3-Player-Import).

    Sie besteht in der Regel in der Verletzung einer Rechtspflicht, die jedenfalls auch dem Schutz des verletzten absoluten Rechts dient und bei deren Beachtung der Mitverursachungsbeitrag entfallen oder jedenfalls als verbotener und daher zu unterlassender Beitrag des Handelnden zu der rechtswidrigen Handlung eines Dritten erkennbar gewesen wäre (BGH, GRUR 2009, 1142 , Rn. 36 - MP3-Player-Import).

    Je geringer das Schutzbedürfnis, desto kritischer ist zu prüfen, ob von dem Dritten erwartet werden muss, Schutzrechtsverletzungen aufzuspüren und gegebenenfalls abzustellen oder zu verhindern (BGH, GRUR 2009, 1142 , Rn. 43 - MP3-Player-Import).

  • BGH, 17.04.2018 - X ZR 56/16

    Patentfähigkeit eines Tongebers für ein Einparkhilfesystem für Fahrzeuge; Prüfung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Im Verlauf des Berufungsverfahrens hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. April 2018, Az. X ZR 56/16, die Berufung der hiesigen Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 8. März 2016, Az. 4 Ni 24/14 (EP), mit welchem ihre Nichtigkeitsklage abgewiesen worden war (Anlagen B&B 31 und B&B 32), zurückgewiesen.

    Soweit die Beklagte zu 1) den Rechtsbestand des Patents in Frage gestellt hat, steht dieser im Verhältnis zwischen den Parteien nunmehr rechtskräftig fest, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. April 2018, Az. X ZR 56/16, BeckRS 2018, 13279, die Berufung der hiesigen Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 8. März 2016, Az. 4 Ni 24/14 (EP), mit welchem ihre Nichtigkeitsklage abgewiesen worden war (Anlage B&B 31), zurückgewiesen hat.

    (BGH, Urteil vom 17. April 2018, Az. X ZR 56/16, BeckRS 2018, 13279, Rnrn. 16 - 16).

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Zur Herausarbeitung dessen, was die Erfindung in diesem Sinne tatsächlich leistet, trägt die Bestimmung des technischen Problems bei (BGH, GRUR 2010, 602 , Rn. 27 - Gelenkanordnung).

    In der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung dürfen - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, GRUR 2010, 602 , Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2012, 1122 , Rn. 22 - Palettenbehälter III).

    Angesichts des Vorrangs der Patentansprüche gegenüber dem übrigen Inhalt der Patentschrift darf die Bestimmung der Aufgabe nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010, Az. Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 , Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, Urteil vom 17. Juli 2012, Az. X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 , Rn. 22 - Palettenbehälter III).

  • BPatG, 08.03.2016 - 4 Ni 24/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Tongeber (europäisches Patent)" - zum

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Im Verlauf des Berufungsverfahrens hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. April 2018, Az. X ZR 56/16, die Berufung der hiesigen Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 8. März 2016, Az. 4 Ni 24/14 (EP), mit welchem ihre Nichtigkeitsklage abgewiesen worden war (Anlagen B&B 31 und B&B 32), zurückgewiesen.

    Soweit die Beklagte zu 1) den Rechtsbestand des Patents in Frage gestellt hat, steht dieser im Verhältnis zwischen den Parteien nunmehr rechtskräftig fest, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. April 2018, Az. X ZR 56/16, BeckRS 2018, 13279, die Berufung der hiesigen Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 8. März 2016, Az. 4 Ni 24/14 (EP), mit welchem ihre Nichtigkeitsklage abgewiesen worden war (Anlage B&B 31), zurückgewiesen hat.

    Denn infolge des Gefangenseins des Grundteils durch das Deckelteils wird die Funktionssicherheit des Tongebers erhöht und als besonderer technischer Effekt ein unbeabsichtigtes oder missbräuchliches Öffnen bzw. Abnehmen des Deckelteils vom Grundteil verhindert, wodurch die Membran bzw. der Lautsprecher ungeschützt wären und sogar herausfallen könnten (BPatG, Urteil vom 8. März 2016, Az. 4 Ni 24/14 (EP), S. 17).

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Dass der Handlungsort sich im Ausland befindet, ist unerheblich (BGH, GRUR 2015, 467 , Rn. 24 - Audiosignalcodierung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein im Ausland ansässiges Unternehmen, das einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer mit Erzeugnissen beliefert, an einer Benutzungshandlung im Inland beteiligt, wenn es weiß, dass der Abnehmer die Erzeugnisse nach Deutschland weiterliefert (BGH, Urteil vom 3. Februar 2015, Az. X ZR 69/13, BGH, GRUR 2015, 467 , Rn. 26 - Audiosignalcodierung).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    In der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung dürfen - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, GRUR 2010, 602 , Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2012, 1122 , Rn. 22 - Palettenbehälter III).

    Angesichts des Vorrangs der Patentansprüche gegenüber dem übrigen Inhalt der Patentschrift darf die Bestimmung der Aufgabe nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010, Az. Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 , Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, Urteil vom 17. Juli 2012, Az. X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 , Rn. 22 - Palettenbehälter III).

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Dies erfordert in der Regel eine vorläufige Orientierung darüber, welches technische Problem betroffen ist (BGH, GRUR 2016, 921 , Rn. 14 - Pemetrexed).

    Jede Aufgabenbeschreibung ist deshalb in einem nachfolgenden Schritt darauf zu überprüfen, ob sie mit den durch Auslegung ermittelten Festlegungen des Patentanspruchs in Einklang steht (BGH, GRUR 2016, 921 , Rn. 15 - Pemetrexed).

  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Entsprechendes gilt bei fahrlässiger Beteiligung (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2002, Az. X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 205/15

    Antrag auf Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit einer Unterschrift:

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Voraussetzung einer Anordnung nach § 142 ZPO ist, dass der Sachvortrag zu der vorzulegenden Urkunde so konkret ist, dass die Urkunde identifizierbar ist (BGH, NJW 2017, 3304 , Rn. 30 - Vorlageanordnung zur Schriftvergleichung).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15
    Die bloße Behauptung der Existenz von nicht näher konkretisierten Unterlagen reicht nicht aus (BGH, NJW-RR 2007, 1393 , Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO , 32. Auflage, 2018, § 142 Rn. 6).
  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59

    Schadensersatz wegen grob fahrlässiger gegenständlicher Verletzung eines Patents

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent:

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

  • BGH, 25.02.2014 - X ZR 84/12

    Patentfähigkeit der Verwendung von Bildschirmmenüs zum Einstellen der Bildanzeige

  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

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